ERBENGEMEINSCHAFT

Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung

Wer gemeinsam mit anderen Personen Erbe wird, ist Mitglied einer Erbengemeinschaft. In der Praxis entstehen häufig Konflikte über die Verwaltung des Nachlasses, den Verkauf von Immobilien, die Nutzung einzelner Nachlassgegenstände, Auskünfte, Konten, Nachlassverbindlichkeiten oder die Verteilung des Nachlassvermögens.

Die Kanzlei Brengelmann berät und vertritt Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Ziel ist eine rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle und möglichst zügige Aufteilung des Nachlasses unter Wahrung der eigenen Erbquote.

Typische Themen sind:

  • Auskunftsansprüche gegen Miterben
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Verkauf oder Teilungsversteigerung von Nachlassimmobilien
  • Nutzungsentschädigung bei alleiniger Nutzung einer Immobilie durch einen Miterben
  • Ausgleich von Nachlassverbindlichkeiten
  • Vorbereitung einer Erbauseinandersetzungsvereinbarung