ErBschein

Erbschein und Nachlassgericht

Ein Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung. Er wird häufig benötigt, wenn Banken, Grundbuchämter oder sonstige Stellen einen förmlichen Nachweis verlangen. Ob ein Erbschein erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei notariellen Testamenten oder Erbverträgen kann er teilweise entbehrlich sein.

Die Kanzlei Brengelmann unterstützt bei der Beantragung eines Erbscheins und bei streitigen Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Testamente unterschiedlich ausgelegt werden, die Erbfolge unklar ist oder mehrere Personen unterschiedliche Erbscheinsanträge stellen.