Fachanwalt für Erbrecht in München

Kanzlei Brengelmann - Beratung und Vertretung bei Erbschaft, Pflichtteil, Testament und Immobilien

Rechtsanwalt Clemens Brengelmann ist Fachanwalt fuer Erbrecht in Muenchen. Die Kanzlei beraet und vertritt Mandanten in allen wesentlichen Fragen des Erbrechts, insbesondere bei Pflichtteil, Pflichtteilsergaenzung, Erbschein, Erbengemeinschaft, Nachlassverzeichnis, Testament, Vermaechtnis, Testamentsvollstreckung sowie bei Immobilien im Nachlass.

Die Kanzlei befindet sich in der Dachauer Strasse 189 in 80637 Muenchen. Telefonisch erreichbar unter +49 89 159 56 00 oder per E-Mail:
ra-brengelmann@t-online.de.

_DSC0108

Schwerpunkte im Erbrecht

Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung

Wer durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtteilsansprüche geltend machen. Die Kanzlei Brengelmann berät Pflichtteilsberechtigte und Erben bei der Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Erbengemeinschaft

In einer Erbengemeinschaft entstehen häufig Konflikte über Verwaltung, Nutzung, Verkauf oder Verteilung des Nachlasses. Die Kanzlei Brengelmann berät und vertritt Miterben bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Nachlassverzeichnis

Für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ist ein vollständiges und richtiges Nachlassverzeichnis entscheidend. Die Kanzlei Brengelmann berät Pflichtteilsberechtigte bei Auskunftsansprüchen und Erben bei der Erstellung oder Prüfung eines Nachlassverzeichnisses.

Vermächtnis

Ein Vermaechtnis ist sinnvoll, wenn eine bestimmte Person einen konkreten Vermoegensvorteil erhalten soll, ohne selbst Erbe zu werden. Die Kanzlei prueft, ob ein Vermaechtnis wirksam angeordnet wurde und wie der Anspruch durchgesetzt oder abgewehrt werden kann.

Patchworkfamilien, Wiederverheiratungsklauseln und Behindertentestament

Bei Patchworkfamilien, Wiederverheiratung oder Angehörigen mit Behinderung ist eine sorgfältige erbrechtliche Gestaltung besonders wichtig. Die Kanzlei Brengelmann berät bei Testamenten, Wiederverheiratungsklauseln, Behindertentestamenten und Bedürftigentestamenten.

Erbschein

Ein Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Grundbuchamt und anderen Stellen. Die Kanzlei Brengelmann unterstützt bei der Beantragung eines Erbscheins sowie bei streitigen Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht.

Testament erstellen

Ein Testament sollte rechtlich klar, vollständig und widerspruchsfrei formuliert sein. Die Kanzlei Brengelmann berät bei der Gestaltung und Prüfung von Einzeltestamenten, Ehegattentestamenten, Vermächtnissen, Teilungsanordnungen und Testamentsvollstreckung.

Immobilien im Erbrecht

Immobilien gehören häufig zu den wirtschaftlich wichtigsten Nachlassgegenständen. Streit entsteht oft über Bewertung, Nutzung, Verkauf, Teilungsversteigerung oder lebzeitige Übertragungen von Immobilien.

Überschuldeter Nachlass & Erbenhaftung

Nicht jede Erbschaft bringt einen Vermögensvorteil. Bei Schulden, Darlehen, Bürgschaften oder Steuerschulden sollte frühzeitig geprüft werden, ob Ausschlagung, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz in Betracht kommen.

Pflegeleistungen im Erbrecht

Wer einen Angehoerigen ueber laengere Zeit gepflegt hat, erwartet im Erbfall haeufig einen gerechten Ausgleich. Die Kanzlei beraet pflegende Angehoerige, Erben und Erbengemeinschaften bei Ausgleichsanspruechen.

Vor- und Nacherbschaft

Mit der Vor- und Nacherbschaft kann Vermoegen ueber mehrere Stationen gesteuert werden. Diese Gestaltung schuetzt Familienvermoegen, Immobilien und Kinder aus erster Ehe, muss aber praezise formuliert werden.

Teilungsanordnung

Mit einer Teilungsanordnung legt der Erblasser fest, welcher
Erbe welchen Nachlassgegenstand erhalten soll. Gerade bei Immobilien verhindert eine klare Teilungsanordnung spaetere Auseinandersetzungen.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ermöglicht eine bindende und rechtssichere Regelung der Vermögensnachfolge, wobei ich Sie bei Gestaltung, Prüfung und notarieller Errichtung umfassend unterstütze.

Erbscheinsverfahren

Ein Erbschein weist Ihre Erbenstellung nach, und ich unterstütze Sie zuverlässig beim gesamten Antragsverfahren sowie bei strittigen Erbscheinsverfahren.

Auslegung von Testamenten

Ich analysiere Testamente sorgfältig, kläre den tatsächlichen Willen des Erblassers und vertrete Ihre Interessen bei Streitigkeiten über die richtige Auslegung.

Gerichtliche Vertretung

Ich vertrete Sie bundesweit in erbrechtlichen Verfahren vor Gericht und setze Ihre Ansprüche konsequent und zielgerichtet durch.

Testamentserrichtung

Ich berate Sie individuell zur Testamentserstellung und entwerfe ein rechtssicheres Testament, das Ihre Vermögensnachfolge klar regelt und Streitigkeiten vermeidet.

Häufige Fragen zum Erbrecht in München

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist sinnvoll, wenn es um Pflichtteil, Erbschein, Testament, Erbengemeinschaft, Nachlassverzeichnis, Vermächtnis, Immobilien im Nachlass oder Streit unter Erben geht.

Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung und vom wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit ab. In vielen Fällen kann nach einer ersten Prüfung eingeschätzt werden, welcher Aufwand voraussichtlich entsteht.

Ein Pflichtteilsanspruch kommt in Betracht, wenn nahe Angehörige durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch kann bestehen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat und dadurch der Nachlass im Erbfall geringer ist.

Ein Erbschein wird benötigt, wenn die Erbenstellung gegenüber Banken, Grundbuchamt oder sonstigen Stellen nicht anderweitig ausreichend nachgewiesen werden kann.

In einer Erbengemeinschaft können einzelne Miterben nicht frei über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Der Nachlass muss gemeinschaftlich verwaltet und später auseinandergesetzt werden.