GERICHTLICHE VERTRETUNG

Ich vertrete Sie bundesweit vor allen Nachlass-, Zivil-, Landgerichten und Obergerichten – etwa bei Klagen auf Feststellung des Erbrechts, auf Herausgabe des Nachlasses, auf Zahlung des Pflichtteils sowie bei der Durchsetzung von Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen. Mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht setze ich Ihre Ansprüche konsequent und zielgerichtet durch.