Immobilien im Erbrecht

Immobilien im Erbrecht

Immobilien gehören häufig zu den wirtschaftlich wichtigsten Nachlassgegenständen. Streit entsteht insbesondere über den Wert der Immobilie, ihre Nutzung, den Verkauf, eine Teilungsversteigerung oder lebzeitige Übertragungen an einzelne Familienmitglieder.

Die Kanzlei Brengelmann berät bei Immobilien im Nachlass, bei der Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen wegen lebzeitiger Immobilienschenkungen.