Nachlassverzeichnis

Nachlassverzeichnis und Auskunftsansprüche

Für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ist ein vollständiges und richtiges Nachlassverzeichnis von zentraler Bedeutung. Es muss die Aktiva und Passiva des Nachlasses erfassen und gegebenenfalls auch ergänzungspflichtige Schenkungen berücksichtigen.

Die Kanzlei Brengelmann berät Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Auskunftsansprüche und Erben bei der ordnungsgemäßen Erstellung eines Nachlassverzeichnisses. Bei komplexen Nachlässen können Bewertungen von Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Depots, Kunstgegenständen oder sonstigen Vermögenswerten erforderlich sein.