Testament
Testament und Testamentsgestaltung
Ein Testament sollte rechtlich klar, vollständig und widerspruchsfrei formuliert sein. Unklare Formulierungen führen im Erbfall häufig zu Streit zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern.
Die Kanzlei Brengelmann berät bei der Gestaltung und Prüfung letztwilliger Verfügungen. Dazu gehören insbesondere:
- Einzeltestamente
- gemeinschaftliche Ehegattentestamente
- Berliner Testamente
- Pflichtteilsstrafklauseln
- Vermächtnisse
- Teilungsanordnungen
- Vor- und Nacherbschaft
- Testamentsvollstreckung
- Regelungen für Patchworkfamilien
- Wiederverheiratungsklauseln
- Behindertentestamente und Bedürftigentestamente
Berliner Testament
Das Berliner Testament wird häufig von Ehegatten verwendet, um sich gegenseitig abzusichern und das Vermögen zunächst beim überlebenden Ehegatten zu belassen. Zugleich kann es erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, insbesondere im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche der Kinder, Bindungswirkungen, Steuerfragen und spätere Änderungsmöglichkeiten.
Eine sorgfältige Gestaltung ist daher besonders wichtig. Die Kanzlei Brengelmann berät Ehegatten bei der rechtssicheren Gestaltung eines Berliner Testaments und prüft bestehende Testamente auf Risiken und Auslegungsfragen.