Überschuldeter Nachlass

Überschuldeter Nachlass und Erbenhaftung

Nicht jede Erbschaft bringt einen Vermögensvorteil. Bestehen Schulden, Darlehen, Bürgschaften, Steuerschulden oder sonstige Nachlassverbindlichkeiten, muss die Haftung des Erben sorgfältig geprüft werden.

Die Kanzlei Brengelmann berät Erben zu Ausschlagung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und sonstigen Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung.