Vermächtnis

Vermächtnis und Auflagen

Ein Vermächtnis gibt dem Bedachten regelmäßig keinen Erbenstatus, sondern einen Anspruch gegen den oder die Erben. Häufig geht es um Geldbeträge, Immobilien, Wohnrechte, Nießbrauchsrechte, Fahrzeuge, Schmuck, Hausrat oder einzelne Nachlassgegenstände.

Die Kanzlei Brengelmann unterstützt Vermächtnisnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und Erben bei der Prüfung, Erfüllung oder Abwehr geltend gemachter Vermächtnisse.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag kann sinnvoll sein, wenn erbrechtliche Regelungen verbindlich und langfristig abgesichert werden sollen. Er kommt insbesondere bei Unternehmensnachfolgen, Immobilienvermögen, Patchworkfamilien, unverheirateten Paaren oder komplexen Familienverhältnissen in Betracht.

Die Kanzlei Brengelmann berät bei der Gestaltung und Prüfung von Erbverträgen sowie bei Streitigkeiten über deren Auslegung, Bindungswirkung, Anfechtung oder Rücktrittsmöglichkeiten.